
Der Hyperlink muss auf die Startseite des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF gesetzt werden.
Nach vorheriger schriftlicher Zustimmung kann im Einzelfall der Hyperlink auf eine einzelne, zu benennende Webseite des Fraunhofer IFF gesetzt werden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.
Der Vertragspartner teilt dem Fraunhofer IFF innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch das Senden einer E-Mail das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.
Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.
Die Nutzung des Logos des Fraunhofer IFF bedarf einer gesonderten Genehmigung.